Folgende Schritte müssen dieses Jahr passieren, damit in 2010 gestartet werden kann:

 

    Schritt 1

    Die Kreisverwaltung ermittelt die Auswirkungen auf die Schulstandorte im gesamten  Landkreis und die wirtschaftlichen Aspekte und legt sie und den politischen Gremien zur weiteren Beschlussfassung vor.                                            IST ERFOLGT!

     

    Schritt 2

    Der Kreistag muss dann beschließen, ob, wo und wann Gesamtschulen errichtet werden sollen.     IST ERFOLGT (24.06.09)

     

    Schritt 3

    Der Landkreis als Schulträger beantragt bei der Landesschulbehörde in Lüneburg die Genehmigung der Errichtung von Gesamtschulen mit Angabe der geplanten Schulstandorte, der Beschreibung der Schulorganisation  und dem pädagogischen Konzept.   IST ERFOLGT

     

    Schritt 4

    Beim Kultusministerium erfolgt ggf. die Beantragung des Ganztagskonzepts. IST ERFOLGT

     

    Schritt 5

    Landesschulbehörde prüft Errichtungsvoraussetzungen.

     

    Schritt 6

    Kultusministerium prüft Errichtungsvoraussetzungen .

     

    Schritt 7

    Landesschulbehörde genehmigt Errichtung der Gesamtschulen.

     

    Schritt 8

    Genehmigung des Kultusministeriums.     IST ERFOLGT (August 2009) 

     

    Schritt 9

    Landesschulbehörde stellt eine Planungsgruppe zusammen, sinnvoll ein Jahr, möglich auch sechs Monate, vor dem Start (August 2010). Die Planungsgruppe besteht üblicherweise aus Lehrkräften, anderen Experten und Eltern.    IST ERFOLGT (Oktober-Dezember 2009)

     

    Schritt 10

    Die Zusammensetzung der Planungsgruppe muss daraufhin noch vom Kultusministerium genehmigt werden.  IST ERFOLGT (Dezember 2009)

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    www.esfa-lkharburg.de